Präambel
Das Erzbistum Freiburg will Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen, so wie allen Menschen, die sich kirchlichem Handeln anvertrauen, Lebensräume anbieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen, ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entfalten können.
Unsere Kirchengemeinde St. Luzius mit ihren Pfarreien, Gruppierungen und Diensten soll ein sicherer Ort sein für unsere Gemeindemitglieder und für die uns anvertrauten Menschen.
Die kirchlichen Einrichtungen,die Kindergärten und der Caritasverband erstellen ein eigenes Schutzkonzept.
Die persönliche Eignung unserer haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden
Als in unserer Kirchengemeinde hauptberuflich tätige Mitarbeitende werden alle Kleriker sowie alle im Seelsorgeteam tätigen Personen, die in einem Anstellungsverhältnis bzw. Gestellungsverhältnis beim Erzbistum Freiburg stehen, verstanden. Des Weiteren zählen dazu auch diejenigen Mitarbeitenden, die in unserer Kirchengemeinde St. Luzius angestellt sind, wobei es sich auch um Teilzeitbeschäftigungen handeln kann.
Ehrenamtlich tätige Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie den das Ehrenamt begleitenden Personen bekannt sind bzw. sich durch Qualifikation und Interesse für eine Aufgabe zur Verfügung stellen. In Aufgabenfeldern, in denen asymmetrische Beziehungen bestehen, insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, mit kranken, alten und behinderten Menschen haben wir als Kirchengemeinde St. Luzius eine besondere Verantwortung in Bezug auf die erforderliche fachliche und persönliche Eignung der hauptberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Deshalb wird darauf Wert gelegt, dass die Verantwortlichen der Gruppierungen und Dienste, in den kirchlichen Vereinen, in den Einrichtungen eine größtmögliche Sorgfalt bei der Auswahl Ehrenamtlicher und Hauptberuflichen in den jeweiligen Aufgabenfeldern wahren.
Entsprechend den Vorgaben der diözesanen Präventionsordnung und des daraus abgeleiteten Curriculums werden alle Mitarbeitenden entsprechend ihres Aufgabenfeldes unterwiesen bzw. geschult. Die entsprechenden Gespräche werden von den dazu qualifizierten Angehörigen des Seelsorgeteams oder der dazu eigens beauftragten Präventionsfachkraft durchgeführt. Ziel dieser Unterweisungen bzw. Schulungen ist die Sensibilisierung und Verpflichtung der Mitarbeitenden, sich für eine Kultur des grenzachtenden Umgangs einzusetzen. Dieses wird von den Mitarbeitenden durch Unterschrift unter die „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ dokumentiert. Mit ihr verpflichten sich die Mitarbeitenden, dass sie nach entsprechender Einführung bereit sind, ihr berufliches bzw. ehrenamtliches Handeln an den Standards des Verhaltenskodex zu orientieren.
Das erweiterte Führungszeugnis und die Selbstauskunftserklärung
Alle im pastoralen Dienst Tätigen müssen ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren vorlegen. Diese Unterlagen werden nach Maßgabe der Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung in den Personalakten hinterlegt, die für den pastoralen Dienst im Erzbischöflichen Ordinariat unter Verschluss liegen. Eine Selbstauskunftserklärung wird von hauptberuflich Tätigen in der Kirchengemeinde und den Verbänden nur im Rahmen ihres Bewerbungs- bzw. Einstellungsverfahrens abgegeben. Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt wird in den Vorstellungsgesprächen, während der Einarbeitungszeit sowie in den Mitarbeitergesprächen thematisiert. Von den hautberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Kirchengemeinde müssen nur diejenigen ein EFZ vorweisen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kinder, Jugendliche oder andere Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, unterrichten, ausbilden, pflegen oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben und welche sich durch einen hohen Grad an Regelmäßigkeit auszeichnet. Die Entscheidung dazu trifft der leitende Pfarrer der Kirchengemeinde unter Hinzuziehung einer Präventionsfachkraft. Die Dokumentation der Einsichtnahme von EFZ erfolgt gemäß den diözesanen und gesetzlichen Richtlinien sowie der Datenschutzbestimmungen. Das Dekanatsbüro sieht das EFZ ein, meldet relevante Verstöße bzw. die Unbedenklichkeit an die Präventionsfachkraft weiter. Anschließend wird das EFZ wieder an die Ehrenamtlichen zurückgeschickt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden im Pfarrbüro abgelegt.
Die EFZ der ehrenamtlichen Leiter der DPSG St. Martin werden an deren Bundesleitung geschickt und dort eingesehen. Die Liste mit den Namen der eingeschickten EFZ wird einmal jährlich an die Präventionskraft übermittelt. Wir erheben ein EFZ von Ehrenamtlichen ab dem 14. Lebensjahr.
Schutzkonzept
Als Rechtsträger tragen wir für unsere Einrichtungen und Dienste dafür Sorge, dass die Strukturen und Prozesse zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt transparent, nachvollziehbar, kontrollierbar und evaluierbar sind. Mit den Verantwortlichen in unseren Einrichtungen wird ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept zur Prävention und Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes erarbeitet.
Dieses umfasst insbesondere folgende Elemente:
1. Zielsetzungen und Selbstverpflichtung
2. Unsere institutionellen Standards
3. Risikoanalysen
4. Verhaltenskodex für unsere pastoralen Handlungsfelder
5. Schulung und Qualifizierung
6. Einbindung der Prävention in unsere Pastoralkonzeption und in unsere Regelwerke.
a. Sprache und Wortwahl bei Gesprächen
Besonders im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, aber auch generell legen wir Wert auf eine respektvolle verbale und nonverbale Kommunikation. Wir achten die Würde der Kinder und Jugendlichen, verzichten auf Beleidigungen, Herabsetzungen und schützen vor vorsätzlicher Überforderung. Wir bemühen uns um eine gute und freundliche Wortwahl, leben diese vor und setzen uns für diese ein. Grenzverletzungen im kommunikativen Bereich unterbinden wir, bieten in Streitgesprächen Moderation an und versuchen Alternativen für eine angemessene und zielführende Gesprächsführung zu bieten.
b. Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
Alle Verantwortlichen und Gruppenleiter sollen ein Gefühl für adäquate Nähe – und Distanz entwickeln. Dazu werden die entsprechenden Personen geschult. Für die Schulung der DPSG in unserer Kirchengemeinde sind in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen für die kirchliche Jugendarbeit unserer Kirchengemeinde deren Verband verantwortlich.
Hilfreich ist zudem die gemeinsame Formulierung von deutlichen und verbindlichen Gruppenregelungen, wie zum Beispiel bei Ferienfreizeitmaßnahmen.
c. Angemessenheit von Körperkontakten
Bei Körperkontakten achten wir auf Angemessenheit, gegenseitiges Einvernehmen und Akzeptanz. Unter Erwachsenen setzen wir auf Anstand, Selbstkontrolle und soziale Kontrolle durch die umgebende Gruppe. Zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen weisen wir exemplarisch darauf hin, welche Kontakte vertretbar und welche nicht geduldet werden kann. Berührungen im Intimbereich eines Menschen sind im Aufgabenbereich unserer Kirchengemeinde generell nicht notwendig und gelten daher als unzulässig. Sie werden entsprechend als Übergriff gewertet.
d. Beachtung der Intimsphäre
Die Unantastbarkeit der körperlichen Intimsphäre aller Menschen und der Unterbindung einer Fertigung von Fotografien, die dazu geeignet sind, einzelne Personen bzw. Personengruppen zu erniedrigen, zu beleidigen oder ihnen in sonst einer Weise zu schaden, messen wir große Aufmerksamkeit bei. Auf Übernachtungsveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich wird auf eine grundsätzlich geschlechtergetrennte Unterbringung geachtet. Generell gelten auch hier die Regeln des guten Anstandes. Es wird vor Betreten des Zimmers angeklopft und auf Eintrittserlaubnis gewartet. Soweit gebeten, betreten möglichst nur erwachsene Betreuer desselben Geschlechts den Schlafraum. Kinder und Jugendliche dürfen bei Sammelduschen auch mit Badebekleidung duschen. Bei einfach vorhandenen Sanitäranlagen muss eine Regelung getroffen werden, die die Trennung der Geschlechter garantiert. Erwachsene duschen nicht zusammen mit Kindern und Jugendlichen. Eine Ausnahme bildet der Besuch von öffentlichen Duschanlagen im Rahmen von Schwimmbadbesuchen. Hier ist auf das Tragen von Badekleidung zu achten.
e. Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke sind unter bestimmten Bedingungen zulässig: Grundsätzlich soll das Geschenk ein materialisierter Dank sein, das freiwillig und ohne eine Gegenleistung dafür zu erwarten, geschenkt wird. Hier ist auf die Verhältnismäßigkeit des Geschenks zu achten. Gleichwertige Geschenke an jeweils alle Angehörigen einer bestimmten Pfarrgruppe können diese Intention unterstreichen.
f. Der Umgang mit und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Als Kirchengemeinde haben wir kaum Einfluss auf den Umgang mit Medien. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Kindern bzw. Jugendlichen und bei deren Erziehungsberechtigten. Jedoch halten wir die Kinder und Jugendlichen dazu an, auch in der Kommunikation via Internet Respekt und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende Texte und entwürdigende Fotos zu verzichten. Bei Fotos von öffentlichen Veranstaltungen achten wir darauf, dass diese allgemein bleiben. Andere Fotos veröffentlichen wir nur mit Einwilligung der Abgebildeten, im Fall von Minderjährigen von deren Erziehungsberechtigten.
g. Disziplinierungsmaßnahmen
Wir sehen keine Notwendigkeit von Disziplinierungsmaßnahmen. Im Rahmen eines respektvollen Umgangs miteinander, fordern wir lediglich das Einhalten vereinbarter Regeln ein. Im Einzelfall kann aber ein Ausschluss von einer Gruppe verfügt werden, wenn die Bereitschaft, sich an vereinbarte Regeln zu halten dauerhaft ausbleibt. Jegliche Anwendung von Gewalt lehnen wir ab.
Beschwerdewege
In unserer Kirchengemeinde ist es sowohl nach innen als auch nach außen hin transparent, an wen sich Menschen mit Beschwerden zum grenzachtenden Umgang wenden können und wie mit diesen umgegangen wird. Sie werden in unserer Gemeinde ernstgenommen und umfassen alle Themen des Verhaltenscodex. Mit den Beschwerden wird sensibel und situationsgerecht umgegangen, dabei gilt es die Opfer zu schützen, ihren Beschwerden nachzugehen. Allerdings gilt es darauf zu achten vermeintliche Täter nicht vorschnell öffentlich zu stigmatisieren. Der konkrete Beschwerde- und Meldeweg wird in den Schulungen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt ausführlich vorgestellt. Alle Mitarbeitenden kennen somit die Verfahrenswege im Umgang mit Vermutungen und Verdacht in Fällen von grenzverletzendem Verhalten, Übergriffen und/oder sexualisierter Gewalt. Zudem wird dieser Beschwerdeweg schriftlich fixiert und mit entsprechenden Telefonnummern und Namen an den Orten hinterlegt, an denen die verschiedenen Gruppen der Pfarrei verkehren oder sich aufhalten. (Pfarrzentrum, Jugendräume, Pfarrbüro …)
Beschwerdeweg bei Grenzverletzungen
Vorwürfe in Bezug auf sexualisierte Übergriffe und Gewalt lassen wir außerhalb unserer Kirchengemeinde untersuchen. In diesen Fällen kann sich ein Opfer an unten stehende Adressen wenden. Mit der entsprechenden Stelle kann dort das weitere Vorgehen (Anzeige etc.) besprochen werden. Auch die Präventionsfachkraft der Kirchengemeinde kann helfen, eine geeignete Stelle zu finden. Auch kleinere Beschwerden werden ernst genommen, diese können an die Präventionsfachkraft oder an für den in diesem Bereich verantwortlichen Hauptamtlichen gerichtet werden. Neben den Präventionsfachkräften unserer Kirchengemeinde St. Luzius kann sich auch an folgende Adressen gewandt werden: s. Merkblatt Hilfsangebote
Qualitätsmanagement, Aus- und Fortbildung
Eine jährliche Überprüfung des institutionellen Schutzkonzepts und eine Aktualisierung der Risikoanalyse – auch bei Wegfall, bzw. Neueinrichtung von Gruppen / Freizeiten – werden zur Wahrung der Qualität in diesem Bereich beitragen. Bei einem Vorfall von sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde wird eine Überprüfung und Anpassung initiiert.
Selbstverpflichtungserklärung
Die Selbstverpflichtungserklärungen werden im Sekretariat gesammelt und im Tresor aufbewahrt.
Schutzschulung
Unsere Kirchengemeinde bietet einmal im Jahr eine Schutzschulung an, zu der alle ehrenamtlich Tätigen eingeladen werden, die sich neu im Kinder- und Jugendbereich engagieren. Dazu gehören mind. : alle Gruppenleiter der Ministranten, Erstkommunion und Firmbegleiter, LUKI Mitarbeiter, Mesner…
Erweitertes Führungszeugnis
Die Risikoanalyse legt fest, für welchen Bereich ein EFZ benötigt wird. Neu zu bewertende Situationen werden in die Risikoanalyse aufgenommen.
Zu Präventionsverantwortlichen für den Bereich der Kirchengemeinde ist nach § 15(3) PrävO bestellt:
Frau Silvie Beck
Realschullehrerin
Tel: 07471 9844632 mail:
Herr Peter Duttweiler
Pastoralreferent
Tel: 07471 936315 mail:
07471 9844632