Unionsdekret künftige Pfarrei St. Jakobus Hechingen und Kirchengemeinde Zollern

In der Zeit vom 2. bis 13. Dezember 2024 liegt zur Einsichtnahme in unserem zentralen Büro (Räume der Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden, Zentrum am Fürstengarten, Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen) täglich zwischen 10 und 12 Uhr, sowie nach Vereinbarung das Unionsdekret aus, durch das unsere ab 2026 bestehende Pfarrei St. Jakobus Hechingen und die dazugehörige Kirchengemeinde Zollern umschrieben werden. Zu jedem Unionsdekret gehört eine Anzahl von weiteren Dekreten, mit denen die bisherigen Pfarreien aufgehoben werden.
Mit Ablauf des 13. Dezember 2024 beginnt die Frist, um eine Rücknahme oder Abänderung der Dekrete zu beantragen. Ein solcher Antrag ist nur zulässig, wenn durch das Dekret des Erzbischofs bei der betreffenden Person eine persönliche Beschwernis vorliegt; das heißt, in der Begründung des Antrages ist zu erläutern, was die Antragstellerin/den Antragsteller persönlich derart schwer belastet, dass sie/er Rücknahme oder Abänderung beantragt. Der Antrag muss schriftlich – textlich (z. B. E-Mail) reicht nicht aus – mit Unterschrift bis Ablauf des 23. Dezember 2024 bei der Erzdiözese Freiburg, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg vorliegen (vgl. can. 1734 CIC; vgl. Rechtsmittelbelehrung unter dem Unionsdekret). Im Zweifel ist der fristgerechte Zugang durch die Antragstellerin/den Antragsteller zu belegen (etwa über einen Rückschein).

gez. Dekan Michael Knaus
Leiter der Seelsorgeeinheit